1Worum geht es?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen Produkte und Dienstleistungen genauso nutzen können wie alle anderen – auch das Einkaufen im Internet. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen für neue Angebote.
2Betrifft das meinen Shop?
Onlineshops, die an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, sind grundsätzlich erfasst. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen. Verkaufen Sie nur an Unternehmen (B2B), gilt das BFSG für Ihren Shop in der Regel nicht.
Ausgenommen: Kleinstunternehmen
- Beschäftigte
- weniger als 10
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- höchstens 2 Mio. €
Keine Pflicht. Eine freiwillige Erklärung ist möglich.
Verpflichtet
- Beschäftigte
- 10 oder mehr
- oder Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
- jeweils über 2 Mio. €
Barrieren abbauen und eine Erklärung veröffentlichen.
Maßgeblich ist das ganze Unternehmen, nicht nur der Shop. Zählen Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung nach.
3Was muss ich tun?
Wenn Ihr Shop erfasst ist, sind es zwei Aufgaben:
Barrieren abbauen
Ihr Shop soll wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Als Maßstab dienen die Web-Richtlinien WCAG, zum Beispiel ausreichende Kontraste, Bedienung per Tastatur und beschriftete Formulare.
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen (§ 14 BFSG)
Gut auffindbar, zum Beispiel im Footer oder in Ihren AGB. Hinein gehört:
- was Ihr Shop anbietet, allgemein beschrieben
- wie man den Shop nutzt, verständlich erklärt
- wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt
- die zuständige Marktüberwachungsbehörde
4Wie hilft BarriereCheck dabei?
Scan
Findet typische technische Barrieren, in Klartext erklärt.
Fix-Liste
Nach Priorität sortiert, mit Anleitung für Ihre Entwickler.
Erklärung
Fertig formuliert, zum Einbinden als HTML oder PDF.
Ehrlich gesagt: Der Scan ist ein Startpunkt. Er findet erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren, ersetzt keine vollständige Prüfung und ist kein Siegel für Konformität. Was ein Mensch prüfen sollte, listet Ihr Report gesondert auf.
5Und wenn ich nicht verpflichtet bin?
Dann ist alles freiwillig – und trotzdem lohnend. Eine freiwillige Erklärung zeigt Ihrer Kundschaft, dass Ihnen ein Shop für alle wichtig ist. Und jede behobene Barriere hilft auch älteren Menschen und allen, die gerade nur das Handy zur Hand haben.