1Wer muss die Informationen veröffentlichen?
2Was hinein muss: die Angaben nach Anlage 3
eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt die zuständige Marktüberwachungsbehörde
| Angabe | Im Onlineshop zum Beispiel |
|---|---|
| Beschreibung des Angebots | Was Sie verkaufen, an wen und über welche Wege, etwa Website und App. |
| Ablauf | Wie man sucht, bestellt, bezahlt und Kontakt aufnimmt – und welche Schritte die Kasse hat. |
| Stand der Barrierefreiheit | Nach welchem Standard Sie sich richten, wie und wann Sie geprüft haben und welche Teile noch nicht barrierefrei sind. |
| Zuständige Behörde | Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. |
3Behörden-Erklärung oder Shop-Erklärung: der Unterschied
| Merkmal | Öffentliche Stellen | Onlineshops |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 12b BGG | § 14 BFSG mit Anlage 3 |
| Name im Gesetz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Informationen über die Barrierefreiheit der Dienstleistung |
| Pflichtangaben | nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung, Kontaktmöglichkeit, Hinweis auf das Schlichtungsverfahren | Beschreibung des Angebots und des Ablaufs, wie die Anforderungen erfüllt werden, zuständige Marktüberwachungsbehörde |
| Wer wird genannt? | die Schlichtungsstelle | die Marktüberwachungsstelle MLBF |
4Was Sie besser nicht schreiben
Besser nicht
Unser Shop ist vollständig barrierefrei.
Das belegt nur eine vollständige Prüfung aller Anforderungen, kein automatischer Test.Wir sind 100 % BFSG-konform.
Ohne Prüfung durch Fachleute lässt sich das nicht belegen.Dank unseres Barrierefreiheits-Tools ist die Seite für alle zugänglich.
Ein Overlay-Widget ändert den Code Ihres Shops nicht.Nach WCAG geprüft.
Zu vage: Wann, wie und mit welchem Ergebnis?
Besser so
Wir richten uns nach den WCAG 2.1, Stufe AA.
Am 1. Oktober 2026 haben wir den Shop automatisch geprüft.
Datum und Methode zeigen, worauf die Angaben beruhen.Noch nicht barrierefrei: Die Größentabellen sind Bilder ohne Textalternative.
Offene Punkte zu nennen ist ehrlicher als ein Versprechen.Barrieren gefunden? Schreiben Sie uns an barrierefreiheit@beispiel-shop.example.
5Wo die Informationen stehen müssen
eine eigene Seite „Barrierefreiheit“, auf jeder Seite im Footer verlinkt – neben Impressum und Datenschutz die Informationen als Text auf der Seite, nicht als eingescanntes PDF oder Bild in den AGB ein kurzer Verweis auf diese Seite
6Muster: So kann es für einen Shop aussehen
| Abschnitt | Beispieltext |
|---|---|
| Unser Angebot | Die Beispiel-Shop GmbH verkauft über beispiel-shop.example Kleidung aus Leinen an Privatpersonen in Deutschland. |
| So funktioniert der Einkauf | Sie finden Artikel über die Suche oder die Kategorien und legen sie in den Warenkorb. Die Bestellung hat vier Schritte: Adresse, Versand, Zahlung, Prüfen und Bestellen. Ein Kundenkonto ist nicht nötig. |
| Stand der Barrierefreiheit | Wir richten uns nach den WCAG 2.1, Stufe AA. Am 1. Oktober 2026 haben wir 20 Seiten automatisch geprüft. Ein automatischer Test erfasst nur einen Teil der Anforderungen. Noch nicht barrierefrei sind die Größentabellen (Bilder ohne Textalternative) und der Filter in den Kategorien, der sich nicht per Tastatur schließen lässt. Beides beheben wir bis Ende 2026. |
| Kontakt | Barrieren gefunden? Schreiben Sie an barrierefreiheit@beispiel-shop.example. |
| Zuständige Behörde | Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg |
| Stand dieser Informationen | 1. Oktober 2026 |
7Wie oft Sie die Informationen aktualisieren sollten
ein neues Theme oder ein größeres Update eine neue Funktion wie eine weitere Zahlungsart, ein Filter oder ein Produktkonfigurator ein behobenes Problem, das bisher als offen genannt war ohne besonderen Anlass: eine regelmäßige Prüfung, etwa alle drei Monate
8Häufige Fragen
Muss die Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ heißen?
Darf ich die Informationen als PDF hochladen?
Reicht ein Overlay-Widget als Nachweis?
Quellen
- § 14 BFSG – Pflichten des Dienstleistungserbringers
- Anlage 3 BFSG – Informationen über Dienstleistungen
- § 1 BFSG – Anwendungsbereich
- § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen
- § 12b BGG – Erklärung zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen
- Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
Automatischer Test oder Audit?
Was ein Scan findet und wann sich eine Prüfung durch Fachleute lohnt.
Reicht ein Overlay-Widget?
Warum ein Widget Barrieren selten behebt und was stattdessen hilft.